Das Schloss Schönhausen wurde nach den Kriterien der bundesweiten Kennzeichnung »Reisen für Alle« eingestuft und ist berechtigt, im Zeitraum November 2023 bis Oktober 2026 die Auszeichnung »Barrierefreiheit geprüft« sowie die dazu gehörigen Piktogramme zu führen und vertragsgemäß zu nutzen.
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Darüber hinaus liegen detaillierte Informationen vor für:
 Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
 Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
 Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen
Weiterführende Informationen finden Sie im PDF (980KB) »