Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kul
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kul
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kul
Publikation Bauten und Gärten der UNESCO-Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ Die Chronologie setzt sich aus zwei großen Komplexen zusammen, der UNESCO-Welterbestätte „Schlösser
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kul
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kul
1746 erstand Friedrich II. die ersten kostbaren Orangengewächse für seinen Park. 84 Bitterorangen werden auch im Mai 2026 wieder die Terrassen von Schloss Sanssouci schmücken, bevor sie im folgenden N
Die auf der Pfaueninsel anzutreffenden Blauen und Weißen Pfauen sind ein mit den Fasanen verwandter Hühnervogel. Sie leben in kleinen Familienverbänden, bestehend aus einem Hahn, mehreren Hennen und d
04.08.2025 Förderverein verleiht Preis für kulturelle Bildung in Schlössern und Gärten Die Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. haben 2025 zum zweiten Mal den mit 7000 Euro dotierten Pre
Diese Veranstaltung ist bereits abgelaufen. Seit 2018 findet jährlich der Europäische Tag der Restaurierung statt, an dem die SPSG regelmäßig Einblicke in die verborgene Arbeit hinter den Kulissen gew
Bekanntmachung der Stiftungsanlagenverordnung Auf der Grundlage des § 27 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (im Folg