Die Landeshauptstadt Potsdam und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) erinnern gemeinsam an die Aufnahme der „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ in die Liste des UNESCO-Welterbes vor 35 Jahren.
Die Eintragung der Potsdamer Schlösser und Gärten in die Liste des Natur- und Kulturerbes der Menschheit hatte die DDR am 29. September 1989 beantragt. Die Bundesrepublik Deutschland schlug am 14. Juni 1990 den Teil der Havellandschaft mit den Schloss- und Gartenanlagen in Glienicke sowie die Pfaueninsel vor. Am 12. Dezember 1990, nur zwei Monate nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Teilstaaten, nahm das Welterbekomitee der UNESCO auf seiner Sitzung im kanadischen Banff die „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ in die Liste des Welterbes unter Nummer 532 C (Cultural Property/Kultur) auf.
Gemeinsame Verantwortung
Verglichen mit dem Zustand der Schlösser und Parks im Jahr 1990 ist in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten Enormes geleistet worden. Die während des Kalten Krieges durch Grenz- und Sperranlagen brachial zerschnittene Kulturlandschaft konnte wieder zusammengefügt und wiederhergestellt werden. Ohne die anhaltende finanzielle Unterstützung der Länder Brandenburg und Berlin sowie des Bundes wäre dies nicht möglich gewesen. Ebenso trugen die Landeshauptstadt Potsdam, private Eigentümer:innen und zahlreiche Initiativen und Spenden dazu bei, dass sich der Erhaltungszustand der baulichen und gärtnerischen Anlagen entscheidend verbessert hat.
„Damit das auch so bleibt, gewinnt die kontinuierliche Pflege und Erhaltung des Erreichten zunehmend an Bedeutung“, sagt der Generaldirektor der SPSG, Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr. „Welterbe-Stätten sind Wahrzeichen, die für eine Stadt, eine Region, ein Land, einen Kultur- oder Naturraum stehen. Sie zeugen von dem, was unsere Welt ausmacht. Deshalb brauchen wir die Landeshauptstadt Potsdam und Potsdam die Schlösser und Gärten, wenn es darum geht, dieses Welterbe für kommende Generationen zu bewahren. Wir müssen zusammen Lösungen finden, wenn Schäden verhindert werden sollen. Schäden durch fahrlässige oder mutwillige Zerstörungen, Schäden durch die Auswirkungen des Klimawandels, der die Welterbe-Parks nun massiv bedroht. Der Schutz des Welterbes bleibt also eine Herausforderung – aber eine überaus reizvolle für uns alle.“
„Die Zugehörigkeit weiter Teile unserer Stadt zum UNESCO-Welterbe ist ein großes Privileg für Potsdam und trägt ganz enorm zu unserer besonderen Lebensqualität bei. Touristisch spielen wir mit den Schlössern und Parks von Potsdam und Berlin in einer Liga mit den Pyramiden von Gizeh, den Schlössern von Versailles oder der Chinesischen Mauer. gleichzeitig bildet das UNESCO-Welterbe den verbindlichen Rahmen für unsere Stadtentwicklung. Der Umgang damit ist somit eine Verpflichtung, der wir uns nicht nur gegenüber den Potsdamerinnen und Potsdamern, sondern auch national und international stellen müssen und stellen wollen“, erklärt Potsdams Oberbürgermeisterin Noosha Aubel.
Kultur als Wirtschaftsfaktor
Eine Studie der Universität Potsdam im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Potsdam hat in diesem Jahr gezeigt, dass die Schlösser und Parks bedeutende Wirtschaftsfaktoren für die Region sind: Jeder Euro, den die öffentliche Hand in die Arbeit der SPSG investiert, generiert demnach 5,54 Euro, die in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, im Einzelhandel und bei regionalen Dienstleistenden ausgegeben werden. Das gilt nicht nur für die Welterbe-Schlösser wie Sanssouci oder das Neue Palais, sondern auch für Rheinsberg und Paretz, deren Effekt auf die lokale und regionale Wirtschaft in der Studie ebenfalls untersucht wurde.
Begehbares Landschaftsgemälde
Einzigartig und authentisch muss sein, was in die Welterbe-Liste aufgenommen wird. Im Fall der „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ gab deren Ensemblecharakter den Ausschlag. In drei Jahrhunderten entstand an den Ufern der Havel ein harmonisch in die Flusslandschaft eingefügtes Gesamtkunstwerk aus Schlössern und Gärten. Bis heute verbinden Alleen und teils kilometerlange Sichtbeziehungen die prägenden Bauwerke und ergeben durch bewusst komponierte Bildfolgen große begehbare „Landschaftsgemälde“. Es handelt sich um eine Synthese von planmäßiger Stadtentwicklung, Architektur- und Gartenkunst sowie gestalteter Landschaft, die weltweit ihresgleichen sucht.
1992 und 1999 wurde die Welterbe-Stätte jeweils noch einmal erweitert. Mit insgesamt 2.064 Hektar Fläche ist sie heute eine der größten in Deutschland. Mit der Auszeichnung durch die UNESCO ist die Verpflichtung verbunden, dieses Erbe zu bewahren. Wer es annimmt, muss wissen, dass Veränderungen oder Adaptionen dieses Erbes unwiederbringliche Verluste bedeuten können. Der behutsame Umgang mit dem Welterbe ist deshalb eine Aufgabe, der sich die SPSG, die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Berlin gemeinsam stellen.
Die UNESCO-Welterbe-Konvention
Das internationale „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ wurde 1972 von der UNESCO verabschiedet. Die Konvention ist eine der erfolgreichsten der UNESCO: Mittlerweile von 196 Staaten unterzeichnet, wurde 1248 Kultur- und Naturstätten in 170 Ländern der Welterbe-Status zuerkannt. Deutschland ist seit 1976 und mit heute 55 Welterbe-Stätten dabei. Ziel der UNESCO ist, den Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern mit „außergewöhnlichem universellen Wert“ nicht einzelnen Staaten zu überlassen, sondern zu einer Aufgabe für die gesamte Menschheit zu machen.