Die Einigung der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern ist nun wirksam. Nachdem bereits die Stiftungsräte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zugestimmt hatten, erfolgte heute die letzte noch ausstehende Genehmigung des Kuratoriums der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM). Als Kernelement wird nun eine gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz" gegründet, auf die alle Objekte übergehen, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und Hohenzollern umstritten war. Die Stiftung wird sie dauerhaft in den Sammlungen von SPSG, SPK und DHM für die Öffentlichkeit bewahren.
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer: „Nach hundert Jahren haben wir einen Streit aus der Zeit des Übergangs von der Monarchie zur Republik im besten Einvernehmen beendet. Die Einigung ist ein historischer Erfolg, und zwar zuallererst für die Öffentlichkeit und Deutschland als Kulturnation. Zahllose Kunstgegenstände, die für die Geschichte Brandenburgs, Preußens und damit Deutschlands von hoher Bedeutung sind, bleiben nun der Öffentlichkeit auf Dauer erhalten und bilden weiterhin Kernstücke unserer Museen und Schlösser. Dieser bleibende Rechtsfrieden setzt Kräfte frei, um die Sammlungen und ihre Geschichte noch besser für das Publikum zur Geltung kommen zu lassen.“
Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit allen Partnern gelungen ist, den Gordischen Knoten zu entwirren – nicht mit brachialer Gewalt und endlosen Rechtsverfahren, sondern mit einer klugen Lösung. Entscheidend ist nicht die Frage, wem die Objekte gehören, sondern was mit ihnen geschieht. Die neue ‚Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz‘ löst gleich mehrere Probleme: Sie sichert Objekte von großem kunsthistorischen Wert dauerhaft für die Öffentlichkeit. Sie schafft Rechtssicherheit für die Einrichtungen. Und sie ermöglicht wieder eine unbelastete, faktenorientierte Auseinandersetzung mit dem kulturellen, historischen, politischen Erbe der Hohenzollern als Teil unserer deutschen Geschichte.“
Sarah Wedl-Wilson, Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin: „Nachdem nun die Stiftungsräte unserer gemeinsam erzielten Einigung zugestimmt haben, sind wir den letzten wichtigen Schritt gegangen, um diesen ein Jahrhundert dauernden Streit dauerhaft zu befrieden. Mit diesem Schritt ist die Zukunft zehntausender historisch bedeutender Objekte für die Öffentlichkeit in unseren Museen gesichert. Sie spielen für das Land Berlin eine zentrale identitätsstiftende Rolle: Durch sie bleibt die Geschichte unserer Stadt für zukünftige Generationen erfahrbar. Ich danke allen Mitwirkenden sehr, dass wir gemeinsam diesen historischen Moment erreicht haben.“
Prinz Georg Friedrich von Preußen: „Es war immer mein Ziel, unser gemeinsames Kulturerbe dauerhaft für die kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Die nun gefundene Lösung ist eine hervorragende Basis für eine neue Partnerschaft zwischen den staatlichen Kulturstiftungen und meiner Familie.“
Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, Generaldirektor der SPSG: „Durch die Errichtung der neuen Stiftung werden langjährige juristische Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang vermieden. Die Bewahrung, Erforschung und Vermittlung dieser international bedeutenden Kulturgüter bleiben auf Dauer in der Verantwortung der drei öffentlichen Einrichtungen, die diese Objekte auch schon bislang betreut haben. Die nun erzielte Einigung ermöglicht allen Beteiligten dauerhaft Rechts- und Planungssicherheit. Im künftigen Stiftungsvorstand werden wir die gute Zusammenarbeit mit der SPK und dem DHM fortsetzen und zugleich ein neues Band unserer drei großen Institutionen knüpfen können. Darauf freue ich mich sehr.“
Prof. Dr. Marion Ackermann, Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz: „Es ist ein historischer und es ist wirklich ein gemeinsamer Erfolg, zu dem der Bund, die Länder Berlin und Brandenburg sowie das Haus Hohenzollern und natürlich nicht zuletzt die betroffenen Einrichtungen gemeinsam beigetragen haben. Es ging uns immer darum, im Sinne von Millionen von Museumsbesucherinnen und -besuchern zu agieren. Viele bedeutende Objekte sind mit dieser Vereinbarung für immer für die Öffentlichkeit gesichert. Die Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Historischen Museum wird naturgemäß auch künftig bei diesem historisch bedeutsamen Thema eine sehr enge sein. Darauf freue ich mich.“
Prof. Dr. Raphael Gross, Präsident der Stiftung Deutsches Historisches Museum: „Für das Deutsche Historische Museum ist an dieser neuen Einrichtung vor allem wichtig, dass die zuvor strittigen Objekte auch künftig so präsentiert werden können, wie es unserer historisch-kritischen Perspektive entspricht. Insgesamt führt der Kompromiss dazu, dass künftig Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen egal welche historische Perspektive sie einnehmen, dies ohne Sorge vor juristischen Auseinandersetzungen tun können.“
Die neue Stiftung wird von einem Vorstand geleitet. Dieser wird von einem Stiftungsrat überwacht, der für die Willensbildung in Grundsatzfragen zuständig ist. Der Vorstand besteht aus der Präsidentin der SPK, dem Generaldirektor der SPSG und dem Präsidenten des DHM. Diese üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs davon stellt die öffentliche Hand, nämlich je einen Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundesministeriums der Finanzen, der Berliner Senatsverwaltungen für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie für Finanzen und der Brandenburger Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie der Finanzen und für Europa. Das Haus Hohenzollern stellt drei Mitglieder, Georg Friedrich Prinz von Preußen sowie zwei weitere von ihm benannte Vertreter. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, die Stimmen der öffentlichen Hand können dabei nur einheitlich abgegeben werden. Da sie über zwei Drittel der Stimmen verfügt, können gegen sie keine Entscheidungen getroffen werden.
Die bürgerlich-rechtliche Stiftung hat zum Stiftungszweck die Bewahrung der eingebrachten Kunstgegenstände. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Brandenburg. Ihr Vermögen besteht neben den eingebrachten Kunstgegenständen aus einem geringfügigen Barvermögen als Liquiditätsreserve von 20.000 Euro, das die Beteiligten der öffentlichen Hand zu gleichen Teilen einbringen. Für den Fall der Auflösung der Stiftung wird ihr Vermögen auf SPSG, SPK und DHM übertragen.
Mit der Einigung sind sämtliche Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegenüber der Öffentlichen Hand abgegolten.
Der Einigung zu den seit 1925/1926 bestehenden Streitigkeiten sind intensive und konstruktive Gespräche zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und der öffentlichen Hand im Oktober 2024 vorausgegangen, an denen auch die Einrichtungsleitungen der SPSG, SPK und DHM beteiligt waren. Das Haus Hohenzollern hatte vor Beginn der informellen Gespräche alle noch offenen Klagen vermögens- oder presserechtlicher Natur zurückgenommen.
Der Rahmenvertrag, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung
der neuen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz" können hier abgerufen werden: https://kulturstaatsminister.de/dokumente-zur-stiftung-hohenzollernscher-kunstbesitz