Häufige Fragen zur Nutzung der Parks und Gärten im Winter

Werden im Winter alle Wege geräumt und gestreut?

Die Parks und Gärten der SPSG verfügen über ein Wegenetz von rund 170 Kilometern. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, alle Wege im Winter zu räumen oder zu streuen. Bei Glätte ist besondere Vorsicht geboten. Bei extremen Wetterlagen wie starkem Schneefall oder Blitzeis kann es aus Sicherheitsgründen zu temporären Schließungen einzelner Anlagen kommen.

Können verschneite Flächen frei betreten werden, wenn die Wege nicht mehr sichtbar sind?

Auch bei Schneelage ist es wichtig, auf den erkennbaren Wegen zu bleiben. Unter der Schneedecke befinden sich empfindliche Strukturen wie Beeteinfassungen, Wurzeln und Pflanzen. Das Betreten oder Befahren dieser Bereiche kann erhebliche Schäden verursachen, deren Behebung oft viele Jahre in Anspruch nimmt.

Ist Rodeln in den Parks und Gärten erlaubt?

Rodeln ist in den Anlagen nicht gestattet. Schlittenfahrten können den Boden schädigen, da sie Erosion begünstigen. Zudem besteht die Gefahr von Kollisionen mit anderen Besucherinnen und Besuchern.

Darf auf zugefrorenen Seen Schlittschuh gelaufen werden?

Das Betreten von Eisflächen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Darüber hinaus stehen viele Gewässer unter Naturschutz und dienen als wichtige Lebensräume und Rückzugsorte für Tiere. Aktivitäten auf dem Eis würden diese sensiblen Bereiche erheblich beeinträchtigen.

Schützt Schnee die Pflanzen ausreichend?

Schnee wirkt zwar isolierend, dennoch sind Pflanzen und Böden darunter sehr empfindlich. Durch Betreten, Skifahren oder Rodeln können auch bei geschlossener Schneedecke Schäden entstehen.

Befinden sich die Parks und Gärten im „Winterschlaf“?

Auch im Winter erfüllen Parks und Gärten wichtige ökologische Funktionen. Viele Tierarten nutzen die Anlagen als Rückzugsorte und teilweise als letzte intakte Biotope, insbesondere für bedrohte Arten. Ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten trägt zum Schutz dieser sensiblen Lebensräume bei.