Hochzeitsfotos in preußischen Schlössern

Das ganz besondere Hochzeitsfoto

Kann es einen prachtvolleren Ort für das ganz besondere Foto geben als ein Schloss?

In den unten genannten ausgewählten Schlössern bieten wir Ihnen die exklusive Möglichkeit, den „schönsten Tag Ihres Lebens“ für die Ewigkeit festzuhalten!

Ob Hochzeits- oder Verlobungsfotos… kommen Sie mit dem Fotografen oder der Fotografin Ihrer Wahl in die herrschaftlichen Schlösser und erstellen Sie dort Ihre individuellen privaten Fotos.

Bei Interesse senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.
Wir prüfen umgehend Ihren Wunschtermin und senden Ihnen eine Antwort!

Hinweise

Terminanfragen sind mind. 4–6 Wochen im Voraus notwendig! Detailabsprachen finden im Vorfeld des Fototermins vor Ort statt!

Bitte beachten: Fotos werden bei laufendem Besucherverkehr angefertigt!

 

Kontakt

Angelika Neumann
Tel. 0331.96 94-378
fotothek(at)spsg.de

Heiraten in königlichem Ambiente

Eheschließungen und Freie Trauungen in preußischen Schlössern

Neue Kammern von Sanssouci

Jaspissaal, Ovidgalerie, Ovaler Saal, Blaue Galerie

Mai bis Oktober / während der Öffnungszeit nach Absprache / max. 90 min

470 €

Schloss Charlottenburg – Neuer Flügel

Weißer Saal, Goldene Galerie

ganzjährig / während der Öffnungszeit nach Absprache / max. 90 min

470 €

Blick frontal in das Haupttreppenhaus im Schloss Schönhausen

Schloss Schönhausen

Treppenhaus, Festsaal

ganzjährig / während der Öffnungszeit nach Absprache / max. 90 min

220 €

Gold verzierter Festsaal mit Kamin, Gemälden, Deckenmalerei, im Schloss Caputh

Schloss Caputh

Festsaal

Mai bis Oktober / während der Öffnungszeit nach Absprache / max. 90 min

220 €

Verhaltensregeln und konservatorische Bedingungen für Innenaufnahmen

  • Es gelten grundsätzlich die allgemeinen konservatorischen Bedingungen der SPSG. Dies trifft insbesondere auf die Foto- und Beleuchtungstechnik (nur handtransportable Kamera ohne zusätzliche Lichtquelle) zu.
  • Das Aufsichtspersonal der Fridericus Servicegesellschaft mbH (FSG) arbeitet im Auftrag der Stiftung und vertritt das Hausrecht. Den Hinweisen des Einlass- und Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Besichtigung der Kunstdenkmäler durch andere Besucher während der Öffnungszeiten darf nicht behindert werden. Bei starkem Besucherverkehr ist daher während der Aufnahmezeit mit Unterbrechungen zu rechnen.
  • Kunstobjekte, Einrichtungsgegenstände und Wandflächen dürfen nicht berührt werden!
  • Historische Räume dürfen nur mit Schuhen betreten werden, die keine Druck- oder anderen Beschädigungen (Kratzer, Schleifspuren, Abrieb, etc.) verursachen können. Es sind möglichst flache Schuhe mit großflächigen Absätzen ohne metallbeschlagene Sohlen oder Absätze zu tragen.
  • Darüber hinaus sind sämtliche Schmuckelemente außer ein Blumenstrauß (dieser darf nicht tropfen!) in der Hand der Braut nicht gestattet. Insbesondere ist es verboten Reis, Rosenblätter, Konfetti oder ähnliches zu streuen oder anderes Beiwerk / Requisiten mitzubringen sowie keine zusätzliche technische und dekorative Ausstattung wie Tüll, Kunstblumen, Stühle, Leitern, Scheinwerfer, kein Blitzlicht!

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen Hochzeitsfotos während der Öffnungszeiten nur für das Brautpaar anbieten. Für Hochzeitsfotos mit Familienangehörigen stellen wir unsere Parkanlagen kostenfrei zur Verfügung unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Hinweise für Hochzeitsfotos in den Parkanlagen (Außenaufnahmen)

In den Parkanlagen der SPSG ist es grundsätzlich erlaubt, Fotos zur Erinnerung an die Hochzeit, auch mit der Familie aufzunehmen. Eine gesonderte Genehmigung ist dafür nicht notwendig.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Der Besucherverkehr darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
  • Die jeweilige Parkordnung und Stiftungsanlagenverordnung sind unbedingt zu beachten.
  • Insbesondere ist das Betreten bzw. Berühren von Rasenflächen, Skulpturen und Architekturelementen, Blumenrabatten etc. nicht gestattet!
  • Bitte suchen Sie sich als Standort für Ihr Familien- oder Brautfoto einen öffentlich zugänglichen Bereich (z. B. einen breiteren Wegebereich oder einen freien Platz etc.), bei dem Sie den allgemeinen Besucherverkehr nicht beeinträchtigen.

Impressionen

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