Schloss Schönhausen – Vortragsraum
Schloss Schönhausen gehört zu den wenigen Schlossbauten Berlins, die den Zweiten Weltkrieg unversehrt überstanden haben. 1740 schenkte Friedrich II. (der Große) das Anwesen seiner Gemahlin Elisabeth Christine, die es bis zu ihrem Tode 1797 bewohnte.
Ebenso denkwürdig ist der Ort für seine bewegte Geschichte: Kurfürst Friedrich III. bereitete hier seine Erhebung zum ersten preußischen König Friedrich I. im Jahre 1701 strategisch vor. Als eines von zwei Berliner Depots für so genannte "Entartete Kunst" wurde das Bauwerk im Nationalsozialismus genutzt. In der Nachkriegszeit diente das Schloss zunächst als Sitz des Präsidenten der DDR, später als Gästehaus. Die Tagungen des Zentralen Runden Tisches und schließlich das Außenministertreffen der "Zwei-plus-Vier-Gespräche" 1990 verbanden den Ort eng mit der jüngsten Geschichte Deutschlands.
Herausragend sind die in weiten Teilen noch vorhandenen Raumausstattungen des späten 17. und des 18. Jahrhunderts, darunter der prachtvoller stuckierte Festsaal der nach der umfassenden Sanierung seit dem 19. Dezember 2009 wieder zugänglich ist.
Adresse
Schloss Schönhausen
Tschaikowskistraße 1
13156 Berlin
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Tschaikowskistr. (Berlin)"
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Parken
Parkplätze nur begrenzt vorhanden.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Innenraum
- Nutzungsart
- Konzert, Lesung, Vortrag
- 51 qm
- Personenanzahl
Maximal 42 Teilnehmer gesetzt (Reihenbestuhlung)
Maximal 55 Teilnehmer stehend
Ausstattung und Service
Es stehen insgesamt 42 Stühle zur Verfügung.
Ein Beamer, eine Leinwand und ein Rednerpult sind vorhanden und können nach Absprache genutzt werden.
Als Lichtquellen im Festsaal dienen 2 Standleuchten (Typ MAWA) und ein Kronleuchter. Zusätzliche Lichtquellen sind nicht zulässig.
Toiletten stehen im Schloss zur Verfügung.
Tische, Geschirr, Besteck etc. sind nicht vorhanden.
Catering
Catering ist möglich. Die Stiftung verfügt über entsprechende Kooperationspartner.
In der vorhandenen Küche (10m2) können lediglich gelieferte Speisen angerichtet werden. Die Zubereitung von warmen Speisen ist nicht möglich.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
400,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Nebenkosten
- Aufsichten
- Reinigung
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen ggf. Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird wenn notwendig durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma "Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH" in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).- Nutzungszeit
- ganzjährig
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Schlosses Schönhausen nutzbar.
(Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache möglich)
Kontakt
Referat Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Dirk Ueberhorst
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- rollstuhlgeeignet
Anfahrt:
Anlieferung bis zum Schloss möglich
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: offenes Feuer und Licht sowie das Rauchen sind nicht gestattet.
Mitgebrachte Möbel sowie Dekorationselemente sind mit einer weichen Gleitfläche zu versehen.
Markierungen dürfen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden. Aufbauten wie Bühnen bzw. Podeste sind nicht erlaubt.
Zusätzliche Lichtquellen sind nicht zulässig.
Vorhandene Klimageräte dürfen nicht abgeschaltet werden.
Die Fenster dürfen nicht geöffnet werden.
Kaffeemaschinen und Wasserkocher dürfen nur in der Küche betrieben werden. Es muss strengstens darauf geachtet werden, dass keine färbenden Speisen und Getränke, z. B. Kaviar, Ketchup, Petersilie, Rotwein usw., gereicht werden.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.