Schloss Rheinsberg – Schlossküche

Die ehemalige Schlossküche liegt im Kellergeschoss des Nordflügels. Dieser Teil des Gebäudes entstand im Rahmen der Erweiterungsbauten für den Kronprinzen Friedrich, dem späteren König Friedrich der Groß, und wurde nach dessen Thronbesteigung 50 Jahre lang von der Hofhaltung des Prinzen Heinrich genutzt.

Der schön proportionierte Raum ist mit einem Kreuzgratgewölbe ausgestattet und eignet sich hervorragend für Seminare, kleine Feiern, kulturelle und andere Veranstaltungen, die durch das exklusive Ambiente des Schlosses Rheinsberg ein ganz besonderes Flair erhalten.

Adresse

Schloss Rheinsberg
Schloss Rheinsberg 2
16831 Rheinsberg

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestelle "Rheinsberg, Schloss"

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Parken

Besucherparkplatz in Schlossnähe.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Innenraum
Nutzungsart
  • Stehempfang
  • Konzert, Lesung, Vortrag
ca. 42 qm
Personenanzahl

Maximal 50 Teilnehmer gesetzt
Maximal 75 Teinehmer stehend

Ausstattung und Service

Toiletten befinden sich im Schloss.

Catering

Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
350,- €

Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Nutzungszeit
  • ganzjährig

Kontakt

Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de

Barrierefreiheit

    Die Räumlichkeiten sind wegen einer Treppe nicht rollstuhlgerecht.

    Anfahrt:

    Anlieferung bis Ostseite des Schlosses

    Angebote

    Nach Absprache sind Führungen durch Schloss und Garten möglich.

    Wichtige Informationen

    Was Sie beachten müssen

    Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

    Einschränkungen: Offenes Feuer und Licht sowie das Rauchen sind nicht gestattet.

    Mitgebrachte Möbel sowie Dekorationselemente sind mit einer weichen Gleitfläche zu versehen. Das Gebäude darf nicht mit Schuhen betreten werden, die dem historischen Fußboden Schaden zufügen könnten (z. B. Stöckelschuhe oder Schuhe mit Metallabsätzen). Nach Möglichkeit sollte flaches Schuhwerk, mit Sohlen ohne bzw. mit flachem Profil, getragen wer
    den.

    Es dürfen keine Markierungen an Wänden und auf Fußböden angebracht werden.

    Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

    Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.