Schloss Rheinsberg – Schlosshof

Dreiflügelanlagen waren im Barock und Rokoko nach französischem Vorbild die verbindliche Bauform für repräsentative Schlösser. Der so entstandene Ehrenhof im Zentrum der Anlage war auch in Schloss Rheinsberg Schauplatz galanter Feste, ausgerichtet von Kronprinz Friedrich und danach vom Prinzen Heinrich. Der Hof ist von drei Seiten von den Schlossgebäuden umgeben und vom Lustgarten am See durch eine malerische Kolonnade getrennt.

Der Hof bietet wie kaum ein anderer Ort einen überaus festlichen und stimmungsvollen Rahmen und lässt jede Veranstaltung zu einem ganz besonderen Erlebnis werden.

Adresse

Schloss Rheinsberg
Schloss Rheinsberg 2
16831 Rheinsberg

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestelle "Rheinsberg, Schloss"

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Parken

Besucherparkplatz in Schlossnähe.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Open Air
Nutzungsart
  • Stehempfang
  • Konzert, Lesung, Vortrag
ca. 820 qm
Personenanzahl

Geeignet für bis zu 250 Personen.

Ausstattung und Service

Toiletten befinden sich im Schloss.

Catering

Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
1.500,- €

Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Kontakt

Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de

Barrierefreiheit

  • rollstuhlgeeignet

Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Marstallgebäude.

Anfahrt:

Anlieferung bis Ostseite des Schlosses

Angebote

Nach Absprache sind Führungen durch Schloss und Garten möglich.

Wichtige Informationen

Was Sie beachten müssen

Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.

Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.

Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.

Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich.

Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.

Impressionen