Schloss Paretz – Vestibül

Schloss und Dorf Paretz wurden 1797-1804 von David Gilly als Sommerresidenz für den Kronprinzen Friedrich Wilhelm und seine Gemahlin Luise errichtet und gehören zu den bedeutendsten Zeugnissen der Landbaukunst um 1800 in Preußen. Seit der Eröffnung zusätzlicher Schlossräume im Juli 2002 sind neben der königlichen Wohnung mit ihren Möbeln, Grafiken und den berühmten Paretzer Papiertapeten auch die weiteren Räume im Erdgeschoss des Hauses zu besichtigen.

Für standesamtliche Trauungen steht ausschließlich das Vestibül des Schlosses zur Verfügung.

Adresse

Schloss Paretz
Parkring 1
14669 Paretz / Ketzin

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestelle "Paretz, Schloss"

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Parken

Parkplätze hinter der Kulturscheune (ehem. Gutsscheune Paretz) und auf der dahinter liegenden Wiese; Zufahrt über Werderdammstraße.

Behindertenparkplätze hinter der Schlossremise.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Innenraum
Nutzungsart
  • Eheschließung
ca. 32 qm
Personenanzahl

Maximal 16 Personen plus Brautpaar und Standesbeamte/in

Ausstattung und Service

Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Saalgebäude.

Auf Wunsch kann ein künstlicher Blumenschmuck für Trautisch und Fensternischen gestellt werden, frischer Blumenschmuck ist durch das Brautpaar oder deren vorher zu benennende Personen mindestens 30 Minuten vor der Trauung in das Schloss zu bringen.

Eine CD-Anlage steht zur Verfügung. Das Brautpaar sollte sicherheitshalber ihre ausgewählte Musik vorher im Schloss zwecks einer Technikprobe abgeben. Die Musikanlage wird durch einen Mitarbeiter der SPSG oder deren Bevollmächtigten
bedient.

Es ist weiterhin zu beachten, dass aufgrund der kleinen Größe des Raumes große Taschen bzw. Fotoausrüstung auf das Notwendigste zu beschränken ist.

Im Anschluss an die Trauung kann für die Hochzeitsfeierlichkeiten das Saalgebäude des Schlosses angemietet werden.

Catering

Ein Catering im Vestibül ist nicht möglich.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
250,- €

Bei gleichzeitiger Buchung von Saalgebäude und Vestibül wird ein Rabatt von 10% auf das Gesamtnutzungsentgelt gewährt (Nebenkosten ausgenommen).

Nutzungszeit
  • ganzjährig
  • Januar
  • Februar
  • März
  • April
  • Mai
  • Juni
  • Juli
  • August
  • September
  • Oktober
  • November
  • Dezember

Trauungstermine jeweils samstags zwischen 9 und 11 Uhr in Abstimmung mit dem Standesamt Ketzin möglich

Kontakt

Grit  Onnen
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Standesamt Ketzin
Michelle Palm
Rathausstraße 7
14669 Ketzin
michelle.palm@ketzin.de
Telefon: 033 233.720 1-18
Fax: 033 233.720 1-99

Barrierefreiheit

  • rollstuhlgeeignet

Anfahrt:

Anlieferung über die Straßenseite des Saalgebäudes möglich.

Wichtige Informationen

Was Sie beachten müssen

Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

Einschränkungen: Offenes Feuer und Licht sowie das Rauchen sind nicht gestattet.

Es dürfen keine Markierungen an Wänden und auf Fußböden angebracht werden.

Ein bei der Stiftung angemeldeter Fotograf darf mit Blitzlicht fotografieren. Allen anderen Teilnehmern der Trauung ist der Gebrauch von Blitzlicht untersagt.

Es ist weiterhin zu beachten, dass aufgrund der kleinen Größe des Raumes große Taschen bzw. Fotoausrüstung auf das Notwendigste zu beschränken ist.

Weitere Hinweise zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen finden Sie im Merkblatt unter "Downloads".

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

Störungen oder Schäden:Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Impressionen

360-Grad-Panorama