Schloss Caputh – Schlosshof
Das frühbarocke Schloss Caputh, dessen originale Fassadengestaltung erhalten blieb, gehörte Dorothea, der zweiten Gemahlin des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Neben der Ausstattung fast aller Räume mit Stuckarbeiten, Deckengemälden und kostbarem Mobiliar ist der Fliesensaal besonders sehenswert. Zum Schloss gehört ein kleiner Landschaftsgarten nach einem Plan von Peter Joseph Lenné. Der Schlosshof liegt auf der Südseite und wird durch den Westlichen Erweiterungsflügel sowie den ehemaligen Wirtschaftshof des Schlosses begrenzt.
Er bietet ein ideales Ambiente für Vorträge, Konzerte, Stehempfänge und Lesungen.
Adresse
Schloss Caputh
Straße der Einheit 2
14548 Schwielowsee
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Caputh, Schloss"
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Parken
Besucherparkplatz an der Michendorfer Chaussee.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Open Air
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Konzert, Lesung, Vortrag
- Protokoll
- ca. 820 qm
- Personenanzahl
Geeignet für bis zu 300 Personen.
Ausstattung und Service
Es stehen Toiletten im Westlichen Erweiterungsflügel zur Verfügung.
Catering
Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
1.000,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen..
Kontakt
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
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Markus Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
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Barrierefreiheit
Anfahrt:
Bis zum Schlosshof
Angebote
Nach Absprache sind Führungen durch Schloss und Park möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Aufbauten bedürfen der Genehmigung durch die Gartendirektion.
Bei einer Bestuhlung sind nur Stühle zu verwenden, die die wassergebundene Wegedecke nicht beschädigen.
Verankerungen sowie offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw. ) sind nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Schirme, Zelte oder sonstiger Wetterschutz sind nicht gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur zum Be- und Abladen bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 5 t gestattet.
Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.