Park Babelsberg – Kutschenparkplatz am Flatowturm

Der Flatowturm ist in den Jahren 1853 bis 1856 nach dem Vorbild des Eschenheimer Torturmes in Frankfurt am Main entstanden. Mit ihm ließ sich der spätere Kaiser Wilhelm I. an einer herausragenden Stelle des Babelsberger Parks vom Architekten Johann August Strack ein privates Refugium schaffen. Der Kutschenparkplatz, etwas verdeckt östlich neben dem Flatowturm liegend, diente bis 1888 dem Wenden und Abstellen der kaiserlichen Kutsche.

Er gewährt durch seine Höhenlage einen ausgezeichneten Blick über den Park und die Potsdamer Kulturlandschaft und bietet sich als ebenso attraktiver wie ungewöhnlicher Veranstaltungsort an.

Adresse

Flatowturm im Park Babelsberg
Park Babelsberg 12
14482 Potsdam

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestellen "Potsdam, Schloss Babelsberg", "Potsdam, Alt Nowawes" + ca. 1500m Fußweg

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Parken

Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW in Schlossnähe.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Open Air
Nutzungsart
  • Stehempfang
Ca. 250 qm
Personenanzahl

Geeignet für bis zu 60 Personen

Ausstattung und Service

Behindertengerechte Toiletten befinden sich neben dem Schloss Babelsberg.

Anfahrt:

Anlieferung nach Absprache möglich.

Catering

Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
200,- €

Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Kontakt

Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de

Barrierefreiheit

  • bedingt rollstuhlgeeignet

Wichtige Informationen

Was Sie beachten müssen

Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.

Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.

Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.

Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.