Marmorpalais – Terrasse
Die idyllisch am Wasser gelegene Terrasse südlich des Marmorpalais bietet großartigen Blick über den Heiligen See und auf die Villenlandschaft am gegenüberliegenden Ufer. Sie ist vom Südflügel des frühklassizistischen Architekturkunstwerks des Schlosses und vom ehemaligen Küchengebäude umrahmt, das in Gestalt einer romantischen antiken Ruine scheinbar im See versinkt.
Die Seeterrasse ist einer der stimmungsvollsten Orte im Neuen Garten und verleiht jeder Veranstaltung eine besonders romantische Note.
Adresse
Marmorpalais
Im Neuen Garten 10
14469 Potsdam
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Potsdam, Birkenstr./Alleestr." + ca. 700m Fußweg
vbb-online | Fahrplanauskunft »
Parken
Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW und Busse nahe Schloss Cecilienhof.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Open Air
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Galadinner
- private Feier
- Konzert, Lesung, Vortrag
- ca. 560 qm
- Personenanzahl
Geeignet für bis zu 300 Personen.
Ausstattung und Service
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Marmorpalais.
Catering
Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
1.000,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
Kontakt
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- rollstuhlgeeignet
Anfahrt:
Anlieferung nach Absprache bis Südflügel möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.
Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.