Beschädigung entliehener Werke. § 10 Nutzung der Computerarbeitsplätze Die in der Bibliothek vorhandenen PCs sowie der Internetzugang dürfen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Die Veränderung
seiner Kunstwerke vermitteln mehrere Applikationen, die die Besucher an fünf bereit gestellten Tablett-PCs abrufen können. Die Medienanwendungen wurden von der Firma Storz Medienfabrik GmbH Esslingen erarbeitet