erteilte schriftliche Zustimmung durch die SPSG erforderlich. Die Zustimmung steht im pflichtgemäßen Ermessen der SPSG, das heißt, sie wird abwägen, ob die Anfertigung, Veröffentlichung und Verwertung, der [...] Kunstschätze und Gartenanlagen der SPSG zum Schwerpunkt haben und diese damit bewerben, bei sonstiger angemessener Werbung durch die redaktionelle Verwendung von Aufnahmen, welche ausschließlich die Objekte der