Schutz in Anspruch nehmen möchte. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gehört zu den Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2/Nr. 3 KGSG. Unter Zustimmung der jeweiligen Leihgeber [...] Leihgeber gelten Ihre Leihgaben für die Dauer des Leihvertrages – wie der eigene Bestand der SPSG – als nationales Kulturgut. Das bedeutet, dass im Falle einer unrechtmäßigen Verbringung einer Leihgabe ins [...] ist neben dem Einverständnis des Leihgebers auch eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, die durch die SPSG einzuholen ist. Damit profitieren Leihgeber, die sich für diesen besonderen Schutz entscheiden, von