2.6 Bei Missachtung der Vertragsbedingungen, verspäteter Rückgabe des Bildmaterials sowie bei dessen Beschädigung oder Verlust werden zusätzliche Nutzungshonorare/Vertragsstrafen in folgender Höhe erhoben: [...] soweit die Reproduktion einer angemessenen Werbung für die Stiftung dient, insbesondere bei im Auftrag der Stiftung durch Dritte herausgegebenen Publikationen, wenn im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen [...] des Honorars auf Schwierigkeiten stoßen wird. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandsaufträgen. Auf Antrag kann das Nutzungshonorar nach Abzug eines angemessenen Bearbeitungsentgeltes (für die Rückerstattung)