nden Veranstaltungen finden sie Informationen unter Aktuelles. Wir wünschen Ihnen wundervolle Aufenthalte in unseren Schlössern und Gärten. ABSPANN Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-
bzw. Überlagerung der verschiedenen Zustände und deren Gewichtung vorzunehmen, hat sich bis heute erhalten. Der Bestandskatalog erschließt grundlegendes Material und ist ein wesentlicher Beitrag zur Geschichte
n ist. Von den ursprünglich sechs Delfinköpfen aus Zinkguss war ein stark korrodiertes Exemplar erhalten. Von diesem Original wurde in der Restaurierungswerkstatt der SPSG ein Gipsabguss gefertigt, die
und wurde schließlich aufgegeben. Der Brunnenschacht blieb durch seine massive Bauweise bis heute erhalten. Schwengel und Auslauf waren noch original im Depot zu finden und die verschollene Pumpe konnte
. Der Bestand der Kaninchen im Schlossgarten Charlottenburg muss aus mehreren Gründen im Schach gehalten werden: Zum einen spielen Fragen des Gehölz- und Besucherschutzes eine Rolle. Kaninchen legen ihre
umgebende Wirklichkeit reagierte. Die Graphische Sammlung der SPSG besitzt den fast vollständig erhalten gebliebenen zeichnerischen Nachlass Friedrich Wilhelms IV. und hat Teile dieses Bestands bereits
mit dem Neuen Palais als größtem und lehrreichen Einzelstück für uns und künftige Generationen zu erhalten. Friedrich prägte seine Zeit durch ebenso außergewöhnliche wie unerwartete, einem Regenten und König
durchführte. Bei dem Abbau stellte sich heraus, dass auch die Basis den hohen Auflasten nicht mehr standhalten werde und ausgetauscht werden muss. Steinmetzmeister/Restaurator im Handwerk, Roberto Lorenz, fertigte
markanten Seitenflügel erweitern. Mit dem Umbau hat das Gebäude ein verändertes Aussehen und Innengefüge erhalten, das bei der Sanierung berücksichtigt und partiell wieder hergestellt worden ist. Nach 1945 belegten
April werden bei Zuwiderhandlungen Verwarnungsgelder oder Bußgelder verhängt. Geahndet werden Verhaltensweisen, die die Gärten und baulichen Anlagen vorübergehend oder dauerhaft gefährden oder beeinträchtigen
der Schlösser und Gärten mit ihren beweglichen Kunstwerken als einzigartige Gesamtkunstwerke zu erhalten und zu erschließen, ist bis heute unverändert gültig. Mit der Zerstörung der großen Residenzschlösser