soweit nicht der Besteller bereits vorher die Leistung anbietet, zu erheben, wenn die Reproduktion veröffentlicht ist. Das Nutzungshonorar ist sofort mit der Auslieferung der Fotoarbeiten zu erheben, wenn Anlass [...] , bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung und ist erneut honorarpflichtig. 3.2.2 Das Bildmaterial darf ohne schriftliche Zustimmung der Stiftung nicht reproduziert,