erfolgt je nach Entfernung vom Ausbildungs- bzw. Wohnort in den angegliederten Wohnheimen. Die anfallenden Fahr-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt die Stiftung entsprechend den tarifvertraglichen
Brand beim Porzellan und dem Schmelzen beim Glas – ein neuer Stoff entsteht, der nur in den wenigsten Fällen mit dem Originalmaterial restauriert werden kann. So kann ein gebrochener Teller nicht durch Ver
und Trockenheitsschäden und schließlich starke Absterbeerscheinungen, die teilweise durch einen Pilzbefall mit dem Austern-Seitling zu erklären waren. Nach Fällung der beiden Linden wurden die verbliebenen
Leihvertrages – wie der eigene Bestand der SPSG – als nationales Kulturgut. Das bedeutet, dass im Falle einer unrechtmäßigen Verbringung einer Leihgabe ins Ausland ein Rückgabeanspruch der Bundesrepublik
dieser Pflanze benötigen mindestens zwei bis drei Monate, um Wurzeln zu bilden. Eine Pflanze, die ebenfalls eine lange Zeit zum Heranwachsen benötigt, ist die Echeverie . Diese wasserspeichernde Pflanze wird
verschleppt, als „Geschenk“ afrikanischer Herrscher oder aus der Sklaverei „freigekauft“, auf jeden Fall ihrer Identität beraubt. Fern ihrer Herkunft und Kultur wurden sie christlich erzogen, getauft und
erfolgt je nach Entfernung vom Ausbildungs- bzw. Wohnort in den angegliederten Wohnheimen. Die anfallenden Fahr-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten trägt die Stiftung entsprechend den tarifvertraglichen
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Das Copyright für Bilder liegt, soweit nicht anders vermerkt, ebenfalls bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Auf den Webseiten zur Verfügung
eignet sich für den Geschichtsunterricht in den Klassenstufen 9–13 Am 09. November 2024 jährt sich der Fall der Berliner Mauer zum 35. Mal. Anlässlich dieses Jahrestages stellt sich immer wieder die Frage,
Friedrich Wilhelm III. bewunderte die Rosensammlung eines Herrn Dr. Böhm, der den schönen Blumen verfallen war und sein gesamtes Geld für den Erwerb neuer duftender Pflanzen ausgab. Schließlich musste der
. Parallel dazu mussten die massiven baukonstruktiven Schädigungen, die vor allem durch massiven Befall mit dem Echten Hausschwamm verursacht sind, saniert werden. Durch den großen Schädigungsgrad erstreckt
zusätzlich investieren wird. Der Bund trägt 77,5 Millionen Euro (50 %) bei, auf das Land Brandenburg entfallen 53 Millionen Euro (2/3 von 50%) und auf das Land Berlin 24,53 Millionen Euro (1/3 von 50%). Zur