Gesetzbuches (BGB). Alle Benutzer sind an die Benutzungsordnung gebunden. Zur Benutzung sind alle volljährigen natürlichen Personen sowie juristische Personen berechtigt, die einen der in § 1 angegebenen Zwecke [...] SPSG oder FSG sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, alle ausgeliehenen Werke vollständig und rechtzeitig zurückzugeben. Alle benutzerbezogenen Daten werden unmittelbar nach Ausscheiden [...] Auskunft, soweit es ihre Arbeits- und Personallage gestattet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. § 12 Fernleihen Die Bibliothek nimmt nicht am