Vermögensübertragung. Bilden die beiden Bundesländer ein gemeinsames Bundesland, gehen die Rechte und Pflichten auf das neue Land über. § 2 Nutzung der Kulturgüter (1) Bei der Durchführung der Aufgaben der Stiftung [...] die Stiftung der Erhaltung und Pflege der Kulturgüter den Vorrang zu geben. (2) Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Bewahrung und Pflege der Schlossgärten und Parkanlagen gewährleistet die Stiftung die weitere [...] außerhalb ihrer etatisierten Ausgaben zu einer Ausgabe von mehr als 170.000,- EUR im Einzelfall verpflichten. Die Annahme von Erbschaften und Schenkungen, sofern Folgekosten für die Stiftung entstehen, die