Leihgaben in den besonderen rechtlichen Schutz, den die Sammlungsbestände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg genießen. Das am 6. August 2016 in Kraft getretene neue Kulturgut [...] Leihgeber, dass er diesen besonderen Schutz in Anspruch nehmen möchte. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gehört zu den Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2/Nr. 3 KGSG