die Überlassung 3.1 Die Überlassung erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungshonorar und den Ersatz der für die Stiftung entstehenden Kosten. 3.1.1 Nutzungshonorar [...] ing in der jeweils geltenden Fassung auszugehen. 3.1.1.2 Bei der Entscheidung, welches Honorar angemessen ist, sind Art und Umfang der Nutzung (Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet [...] Reproduktionen in Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen, soweit die Reproduktion einer angemessenen Werbung für die Stiftung dient, insbesondere bei im Auftrag der Stiftung durch Dritte herausgegebenen