Falschangaben) sind Sie verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten in Höhe von 8 EUR zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den [...] Ihnen an. Nach Verzugseintritt ist die SPSG berechtigt, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR als Verzugsschaden geltend zu machen, es sei denn Sie weisen nach, dass ein geringerer Schaden entstanden