von Vergleichen, soweit der Betrag von 50.000,- EUR überschritten wird. Alle sonstigen Geschäfte, über die der Stiftungsrat sich die Beschlussfassung vorbehält. (4) Der Direktor der Generalverwaltung ist [...] dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen [...] Vorschriften, die Entlastung des Generaldirektors, alle nicht nach Artikel 9 des Staatsvertrags und § 4 dieser Satzung dem Generaldirektor obliegenden Geschäfte, die Satzung und Satzungsänderungen. (2) Der