(1712-1786) erworben und 1768 fest in die Wandvertäfelung eingebaut. Daher wurden sie in den vergangenen 256 Jahren nur in großen Ausnahmefällen entnommen und sehr lange nicht restauriert. Erst im frühen 20.
verlorenes Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, und zwar 102,00 EUR pro schwarz/weiß-Vorlage und 256,00 EUR pro Farbvorlage. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen