verlorenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, und zwar 102 EUR pro schwarz/weiß-Vorlage und 256 EUR pro Farbvorlage. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die
(1712-1786) erworben und 1768 fest in die Wandvertäfelung eingebaut. Daher wurden sie in den vergangenen 256 Jahren nur in großen Ausnahmefällen entnommen und sehr lange nicht restauriert. Erst im frühen 20.