und der Erlass von Forderungen, soweit der Betrag von 35.000,- EUR überschritten wird; der Abschluss von Vergleichen, soweit der Betrag von 50.000,- EUR überschritten wird. Alle sonstigen Geschäfte, über [...] Geschäfte, die die Stiftung außerhalb ihrer etatisierten Ausgaben zu einer Ausgabe von mehr als 170.000,- EUR im Einzelfall verpflichten. Die Annahme von Erbschaften und Schenkungen, sofern Folgekosten für [...] Stiftung entstehen, die im laufenden oder in einem künftigen Haushaltsjahr Ausgaben von mehr als 35.000,- EUR zur Folge haben. Der Abschluss von Darlehensverträgen, die Übernahme von Bürgschaften und der