nverordnung ist geregelt, in welcher Weise die baulichen und gärtnerischen Anlagen der Stiftung genutzt werden dürfen. Jegliche Beeinträchtigungen der Stiftungsanlagen sind untersagt. So ist es bspw. verboten [...] nur erhalten und der Öffentlichkeit auch weiterhin zugänglich gemacht werden können, wenn ihre Benutzung behutsam erfolgt. Die Verordnung trägt auch dazu bei, ein einvernehmliches Miteinander der verschiedenen