Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung sind nur im Sinne des Stiftungszwecks [...] Beirat besteht aus mindestens sechs, höchstens zwölf Mitgliedern, die auf denjenigen Gebieten sachverständig sind, auf denen die Stiftung Aufgaben zu erfüllen hat. (3) Die Mitglieder des Beirates werden [...] Vorschläge unterbreiten. (5) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Erstattung der Reisekosten entsprechend den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. (6) Der Beirat ist