jeweils geltenden Fassung auszugehen. 3.1.1.2 Bei der Entscheidung, welches Honorar angemessen ist, sind Art und Umfang der Nutzung (Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet etc.) zu berücksichtigen [...] weitergehender Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Höhe richtet sich nach Art und Zustand des Bildmaterials sowie nach den Kosten der Wiederbeschaffung. Durch Zahlung eines Sch