Bilden die beiden Bundesländer ein gemeinsames Bundesland, gehen die Rechte und Pflichten auf das neue Land über. § 2 Nutzung der Kulturgüter (1) Bei der Durchführung der Aufgaben der Stiftung nach § 1 [...] Mitglied vorzeitig aus, so wird für die verbleibende Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds ein neues Mitglied berufen. (4) Der Beirat kann im Rahmen seiner Beratungsaufgaben von sich aus dem Stiftungsrat