3.1 Die Überlassung erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungshonorar und den Ersatz der für die Stiftung entstehenden Kosten. 3.1.1 Nutzungshonorar 3.1.1.1 Bei [...] auszugehen. 3.1.1.2 Bei der Entscheidung, welches Honorar angemessen ist, sind Art und Umfang der Nutzung (Medium, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet etc.) zu berücksichtigen. 3.1.1.3 Von der [...] pauschalierte Beträge erhoben und wie folgt festgesetzt: 1-5 Bilder: 20,00 EUR 6-15 Bilder: 26,00 EUR 16-30 Bilder: 38,00 EUR 31-50 Bilder: 51,00 EUR 3.1.3 Fälligkeit Das Nutzungshonorar ist, soweit nicht der