Baumkontrolleurin oder Baumkontrolleur (m/w/d)

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und betreut heute mit mehr als 500 Beschäftigten einzigartige Zeugnisse der Kunst-, Kultur- und Architekturgeschichte in Potsdam, Land Brandenburg und Berlin. Mehrere Millionen Menschen aus aller Welt besuchen jedes Jahr die in weiten Teilen zum UNESCO-Welterbe gehörenden Schlösser und Parklandschaften.

Werden Sie Teil eines motivierten Teams, das den Fortbestand und die Erhaltung der Schlösser und Gärten verantwortet. 

Wir suchen für die Abteilung Gärten für unsere Berliner Parkanlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Baumkontrolleurin oder einen Baumkontrolleur (m/w/d).

Der Arbeitsort befindet sich in Charlottenburg. Die Einsatzorte sind die Berliner Schlossgärten: Pfaueninsel, Glienicke, Charlottenburg und Schönhaussen.

Ihr Aufgabenfeld – geschichtsträchtig und zukunftsorientiert

  • Sie führen eigenständig und rechtssicher Baumkontrollen nach der Dienstvereinbarung der SPSG durch und beurteilen damit die Verkehrssicherheit unseres Baumbestandes mittels VTA-Methode (entsprechend FLL-Baumkontrollenrichtlinie).
  • Die Ergebnisse pflegen Sie in das EDV-gestützte Baumkataster (MOVE) ein.
  • In Abstimmung mit der Fachbereichsleitung legen Sie die Maßnahmen zum Handlungs-, Sicherungs- und Pflegebedarf fest.
  • Organisatorisch sind Sie einer Fachbereichsleitung unterstellt. 

Das erwarten wir von Ihnen 

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Grünen Beruf abgeschlossen und können eine Qualifikation als FLL-zertifizierte/r Baumkontrolleur:in nachweisen.
  • Sie verfügen über mindestens ein Jahr einschlägige und nachweisbare praktische Berufserfahrung in der Baumpflege.
  • Sie sind im Besitz eines Führerscheines der Klasse B.
  • Außerdem können Sie folgende Fachkompetenzen vorweisen:
    • fundierte Kenntnisse sowie Erfahrungen im Bereich der Baumpflege und der Durchführung von Schnittmaßnahmen zur Stand- und Bruchsicherheit für den Erhalt von Bäumen
    • vertiefte Kenntnisse über Baummechanik, Baumbiologie, Krankheiten, Schädlinge sowie holzzersetzende Pilze zur Festlegung von Baumpflegemaßnahmen und der Begründung von notwendigen Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
    • Kenntnisse über Auswirkungen von Umwelteinflüssen, Schnittmaßnahmen, Kronensicherung sowie der Behandlung von Schäden zur Festlegung von Baumpflegemaßnahmen
  • Sie haben gute MS Office Kenntnisse (Outlook, Word, Excel).
  • Sie sind lernbegeistert, um Ihre Kenntnisse stets aktuell zu halten.

Damit begeistern Sie uns

  • Sie haben
    • vertiefte Kenntnisse im Bereich des Artenschutzes im Rahmen der Baumkontrolle und –pflege
    • Kenntnisse in der Anwendung und Umsetzung von VTA (VisualTreeAssesment) oder mit einer von der Fachwelt und den Gerichten gleichermaßen anerkannten Methode 
  • Sie fühlen sich sicher im Abwägen von Risiken und können diese entscheidungsfähig vorbereiten. 

     

Wir bieten Ihnen

  • Work Life Balance
    • Flexibles Gleitzeit-Modell mit Zeitguthaben sind für uns selbstverständlich!
    • Freuen Sie sich über 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche.
    • Der 24. und 31. Dezember sind zusätzlich freie Arbeitstage.
    • Sie können bei uns Ihre Jahressonderzahlung in Sonderurlaub umwandeln.
    • Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse sehen wir als Selbstverständlichkeit an.
    • Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen! Wir bieten Ihnen ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement und zusätzlich einen jährlichen Arbeitgeberzuschuss von derzeit 200,00€.
  • Faire Entlohnung
    • Wir zahlen eine Vergütung der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
    • Jährlich freuen Sie sich über eine Jahressonderzahlung lt. TV-L.
    • Rufbereitschaften und Wochenenddienste werden nach TV-L vergütet.
  • Karrierekick durch Weiterbildungen
    • Wir stillen Ihren Wissensdurst und bieten Ihnen durch gezielte Fortbildungen persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, so bleiben Sie bei uns immer auf den aktuellen Stand der Technik.
    • Sie können bis zu 10 Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren nach dem Brandenburger Bildungsurlaubsgesetz in Anspruch nehmen.
  • Weitere Benefits
    • Sie wollten schon immer alle Häuser der Stiftung kennen lernen? Sie interessieren sich für unsere Ausstellungen? Wir bieten Ihnen freien Eintritt in unsere Schlösser und Ausstellungen mit Begleitung.
    • Ihre benötigte Berufskleidung wird von uns gestellt und an der Reinigung beteiligen wir uns mit einem Reinigungsgeld.
    • Um benötigte Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte brauchen Sie sich nicht kümmern. Auch diese bekommen Sie gestellt.
    • Parkplatzsuche gibt es für Sie nicht! Kostenlose Parkplätz stehen Ihnen direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung.
    • Wir bieten Ihnen eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL und zahlen vermögenswirksame Leistungen lt. TV-L.
    • Ein Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket.

       

 

 

Unsere Stiftung tritt für Gleichberechtigung ein und begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller und geschlechtlicher Identität.  

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen ohne Foto Ihrer Person (möglichst in einer pdf-Datei in der Reihenfolge Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) bis zum 6. Juli 2025 bevorzugt per E-Mail an bewerbung2(at)spsg.de oder an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Referat I 1 Personal, Postfach 60 14 62, 14414 Potsdam.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Andrea Bartz (Tel. 0331/9694-177) zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz

Wir möchten Sie informieren, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 26 BbgDSG. Nach Abschluss des Verfahrens werden alle anderen Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.