Parkordnung für die Pfaueninsel

Herzlich willkommen auf der Pfaueninsel!

Die Pfaueninsel ist ein Gartenkunstwerk von Weltrang. Bitte helfen Sie mit, den Park als Ort der Kultur und Erholung zu erhalten!

Das Betreten des Parks geschieht auf eigene Gefahr.

Zum Schutz des Gartendenkmals und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es NICHT gestattet:

  • mit Kraftfahrzeugen ohne gesonderte Erlaubnis zu fahren oder diese abzustellen
  • Fahrräder mitzuführen, zu fahren oder abzustellen
  • Hunde oder andere Tiere mitzubringen
  • zu rauchen
  • die Wege zu verlassen
  • Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen
  • Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen
  • zu lagern oder zu zelten
  • Feuer zu entzünden oder zu grillen
  • auf bauliche oder gärtnerische Anlagen oder Skulpturen zu klettern
  • Musik abzuspielen oder zu musizieren
  • Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben
  • Inlineskates, Skateboard u. ä. zu fahren
  • in den Gewässern zu baden oder zu angeln
  • mit Booten am Ufer anzulegen
  • Schlitten oder Ski zu fahren
  • Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen
  • Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
  • Handel oder Gewerbe zu treiben
  • Demonstrationen durchzuführen

Gewerbliche Parkführungen, die nicht durch die Stiftung organisiert sind, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen mit zusätzlicher Technik und / oder Personal (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Dokumentationen, Musikvideos und Kinoproduktionen) sind genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen >

Achtung! Die Brunnen und Fontänen enthalten kein Trinkwasser!

Die Parkaufsichten und Mitarbeiter stehen für Fragen gern zur Verfügung.

Der Generaldirektor

Potsdam, den 03.08.2011
(Neufassung der Parkordnung vom 20.10.2006)

Bitte beachten: Der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist untersagt... (weiterlesen »)