Schloss Königs Wusterhausen – Saal im Sockelgeschoss
Schloss Königs Wusterhausen, bekannt als Jagdrefugium und Residenz des „Soldatenkönigs“, ist aus einer mittelalterlichen Burganlage entstanden, die sich vor allem im Sockelgeschoss des Hauses noch erahnen lässt.
Die Räume, in denen wohl ursprünglich Vorräte gelagert wurden, vermitteln durch meterdicke Mauern, schmale Fensterschächte und Tonnengewölbe eine burgähnliche Atmosphäre.
Adresse
Schloss Königs Wusterhausen
Schlossplatz 1
15711 Königs Wusterhausen
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Königs Wusterhausen, Schloß"
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Parken
Parkplätze nur begrenzt vorhanden.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Innenraum
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Konzert, Lesung, Vortrag
- ca. 90 qm
Geteilt durch einen massiven Mittelpfeiler.
- Personenanzahl
Maximal 40 Teilnehmer
Ausstattung und Service
Es ist keine Beleuchtung vorhanden. Moderne Wand- und Standleuchten sind vorhanden.
Museumsgerechte Stühle sind vorhanden. Zusätzliche Stühle sind nur unter Auflagen gestattet.
Eine Heizung ist ebenso vorhanden.
Catering
Ein Caterer ist frei wählbar. Es sind keine Küche und Vorbereitungsräume vorhanden. Empfehlungen können gern gegeben werden.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
500,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Nutzungszeit
- ganzjährig
Zwischen April und Oktober ist die Nutzung ab 19:00 Uhr möglich, zwischen November und März ab 18:00 Uhr.
Kontakt
Referat Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Dirk Ueberhorst
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
Die Räumlichkeiten sind nicht behindertengerecht.
Anfahrt:
Anlieferungen möglich bis Eingang
Angebote
Nach Absprache sind Führungen durch das Schloss möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Tanzveranstaltungen werden nicht erlaubt.
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter verpflichtet sich, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Es besteht Rauchverbot, sowie ein Verbot für offenes Feuer und Licht.
Das Betreten ist nur mit Schuhen erlaubt, die dem empfindlichen Ziegelboden nicht schaden.
Zusätzliche Stühle sind nur unter Auflagen gestattet.
Markierungen dürfen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden.
Aufbauten sind nicht erlaubt.
Schirme, Zelte oder sonstiger Wetterschutz sind nicht erlaubt.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren ist nicht gestattet. Nur in seltenen Ausnahmefälle
und nach ausdrücklicher Genehmigung können einzelne Fahrzeuge bis max. 3,5 Tonnen das Gelände befahren.