Schloss Charlottenburg – Ehemaliges Hoftheater
Moderne Eventlocation hinter historischer Fassade
Das ehemalige Hoftheater entstand 1788 als westlicher Abschluss der eindrucksvollen Gesamtanlage von Schloss Charlottenburg im Auftrag des kunstsinnigen Königs Friedrich Wilhelms II. Das dreigeschossige frühklassizistische Gebäude wurde nach Plänen von Carl Gotthard Langhans errichtet, der auch das Brandenburger Tor und das Belvedere im Charlottenburger Schlossgarten entworfen hatte und diente ursprünglich den Höhepunkten höfischer Festlichkeiten. Nachdem die Innenausstattung des Hoftheaters schon 1902 zu Gunsten eines Möbeldepots entfernt worden war, wurde nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg lediglich der Außenbau rekonstruiert. Im Jahr 2015 ist das zeitgemäße und barrierefrei zugängliche Gebäude erstmalig für eine Sonderausstellung „FRAUENSACHE. Wie Brandenburg Preußen wurde“ öffentlich genutzt worden. Seit der Wiedereröffnung steht das ehemalige Hoftheater für vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung. Galadinner, Tagungen, Hochzeiten oder Ausstellungen lassen sich hier problemlos realisieren. Das Haus bietet im Erd- und ersten Obergeschoss auf circa 1.000 qm vier moderne lichtdurchflutete Räume die einzeln oder zusammenhängend angemietet werden können.
Adresse
Schloss Charlottenburg | Hoftheater
Spandauer Damm 10 - 22
14059 Berlin
Ihr Weg zu uns
Parkplätze:
Eingeschränkt, bis ca. 80 Fahrzeuge (öffentlicher Parkplatz, gebührenpflichtig)
Öffentliche Verkehrsmittel:
S41 / S42 bis Westend
Bus 309 und M45 bis Klausenerplatz
Bus 109 bis Luisenplatz/Schloss Charlottenburg
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Innenraum
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Galadinner
- private Feier
- Konzert, Lesung, Vortrag
- Ausstellung
- Protokoll
- 975m²
Erdgeschoss
Sophie-Charlotte Saal (EG rechts) | 305m² (18,50m x 16,50m)
1. Obergeschoss
Luise Saal (1.OG links) | 305m² (18,50m x 16,50m)
Friedrich I Saal (1.OG rechts | 305m² (18,50m x 16,50m)
Verbindungsraum | 60m² (9,40m x 6,40m)
- Personenanzahl
- bis 200
Sophie-Charlotte Saal | Luise Saal | Friedrich I Saal
140 Pers. Bankettbestuhlung (runde Galatische)
200 Pers. Blocktafel (lange Tafeln)
130 Pers. parlamentarische Bestuhlung
200 Pers. Theaterbestuhlung
200 Pers. Stehtische
Verbindungsraum
bis 60 Pers.
Ausstattung und Service
Catering
Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
ab 1.500,- €
EG rechts (Sophie-Charlotte Saal)
- 1.500,- €
1. OG komplett (Luise Saal | Friedrich I Saal | Verbindungsraum)
- 3.750,- €
EG und OG
- 4.950,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Nebenkosten
- Aufsichten
- Reinigung
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für einmalige Veranstaltungen (kurzfristige Risiken) an. Der Mieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der folgenden Deckungssummen besteht:
Für Personen-/Sachschäden: 3 Mio EUR
Für Mietsachschäden: 3 Mio EUR
Die Versicherung muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma „Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH“ in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).
- Nutzungszeit
- ganzjährig
Kontakt
Referat Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Dirk Ueberhorst
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- rollstuhlgeeignet
Behindertengerechte Toiletten im Untergeschoss.
Es ist ein Fahrstuhl im Haus vorhanden.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet. Schirme, Zelte oder sonstiger Wetterschutz, Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache mit der Stiftung möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.