Schloss Cecilienhof – Rondell vor dem Haupteingang
Das Schloss Cecilienhof, in den Jahren 1913 bis 1917 als ständiger Wohnsitz für das Kronprinzenpaar Wilhelm und Cecilie im englischen Landhausstil errichtet, fügt sich vollendet in die Parklandschaft ein.
Das Rondell vor dem Haupteingang empfiehlt sich als ein attraktiver Ort für stilvolle Veranstaltungen. Vor der Kulisse der malerischen Fachwerkarchitektur des Schlosses entfaltet die bezaubernde und weiträumige Anlage des Neuen Gartens, die der Gartenkünstler Peter Joseph Lenné im Stil des englischen Landschaftsgarten umgestaltete, all ihre Reize.
Adresse
Schloss Cecilienhof
Im Neuen Garten 11
14469 Potsdam
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Potsdam, Schloss Cecilienhof"
vbb-online | Fahrplanauskunft »
Parken
Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW und Busse in Schlossnähe.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Open Air
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Ca. 300 qm
- Personenanzahl
Geeignet für bis zu 300 Personen.
Ausstattung und Service
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Schloss.
Catering
Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
500,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
Kontakt
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- rollstuhlgeeignet
Anfahrt:
Anlieferung bis zum Rondell möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.
Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.