Schloss Cecilienhof – Ehrenhof

Der Ehrenhof liegt im Herzen der Schlossanlage von Cecilienhof und diente bis 1918 ausschließlich der Vorfahrt des Kronprinzenpaares und seiner herrschaftlichen Gäste. Der markante rote Stern aus Geranien, umrahmt von blauen Hortensien, in der Mitte des Hofes wurde im Jahr 1945 anlässlich der Potsdamer Konferenz gepflanzt, die von der Sowjetunion ausgerichtet worden war.

Der Ehrenhof ist von den ehemaligen Wohnräumen des Kronprinzen Wilhelm und seiner Gemahlin Cecilie umgeben. Er ist ein überaus repräsentativer Ort für stilvolle Stehempfänge und andere Veranstaltung in geschichtsträchtigem Ambiente.

Adresse

Schloss Cecilienhof
Im Neuen Garten 11
14469 Potsdam

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestelle "Potsdam, Schloss Cecilienhof"

vbb-online | Fahrplanauskunft »

Parken

Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW und Busse in Schlossnähe.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Open Air
Nutzungsart
  • Stehempfang
Personenanzahl

Geeignet für bis zu 250 Personen.

Ausstattung und Service

(Behindertengerechte) Toiletten befinden sich im Schloss.

Catering

Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
500,- €

Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Kontakt

Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de

Barrierefreiheit

  • rollstuhlgeeignet

Anfahrt:

Anlieferung bis zum Rondell möglich.

Angebote

Nach Absprache sind Führungen durch Schloss und Garten möglich.

Wichtige Informationen

Was Sie beachten müssen

Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) ist nicht erlaubt.

Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.

Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.

Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.