Schloss Caputh – Saal im westlichen Erweiterungsflügel
Der Westliche Erweiterungsflügel wurde im Rahmen einer grundlegenden Sanierung des Schlosses 1908 von den letzten privaten Eigentümern, der Familie von Willich, angefügt.
Im Saal finden vor allem in der Hauptsaison Sonderausstellungen sowie ganzjährig Vorträge und Konzerte statt.
Adresse
Schloss Caputh
Straße der Einheit 2
14548 Schwielowsee
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Caputh, Schloss"
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Parken
Besucherparkplatz an der Michendorfer Chaussee.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Innenraum
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Konzert, Lesung, Vortrag
- 60 qm
- Personenanzahl
Maximal 100 Teilnehmer pro Stehempfang
Maximal 50 Teilnehmer gesetzt
Ausstattung und Service
Die Bestuhlung erfolgt durch stiftungseigene Stühle.
Eine Heizung ist vorhanden.
Es stehen Toiletten zur Verfügung.
Catering
Eine Küche oder Nebenräume sind nicht vorhanden.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
1.000,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Nutzungszeit
- ganzjährig
Eine Nutzung ist nur bei Leerstand, d. h. nicht während der Sonderausstellungen möglich.
Kontakt
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- bedingt rollstuhlgeeignet
Der Zugang ist eingeschränkt behindertengerecht über zwei Stufen möglich.
Anfahrt:
Bis zum Schlosshof
Angebote
Nach Absprache sind Führungen durch Schloss (1 Stunde) sowie Schloss und Schlossgarten (1,5 Stunden) möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter hat sich verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Rauchen, offenes Feuer und Licht sind nicht gestattet.
Das Betreten ist nur mit Schuhen gestattet, die dem historischen Parkettfußboden nicht schaden.
Markierungen dürfen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden.
Aufbauten sind nicht erlaubt.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur zum Be- und Abladen bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 5 t gestattet.
Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.