Park Glienicke – Casino
In reizvoller Lage am Ufer des Jungfernsees wurde 1824 nach Plänen von Karl Friedrich Schinkel das Casino erbaut. Inspiriert durch italienische Vorbilder gehört es mit seinen weit ausladenden Laubengängen zu den eindrucksvollsten Bauwerken der Potsdamer Kulturlandschaft, die seit 1990 Teil des UNESCO Welterbes ist. Aus den elegant eingerichteten Räumen im Obergeschoss bieten sich stimmungsvolle Blicke über den Jungfernsee hinweg nach Potsdam und in den von Peter Joseph Lenné gestalteten englischen Landschaftsgarten des Schlosses Glienicke.
Genießen Sie dieses idyllische Ambiente während einer kleinen Konferenz, eines gesetzten Essens oder eines Empfanges im Außenbereich des Casino.
Adresse
Casino Glienicke
Königstraße 36
14109 Berlin
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Schloss Glienicke (Berlin)"
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Parken
Öffentliche Parkplätze an der Königstraße.
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Open Air
- Innenraum + Open Air
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Galadinner
- private Feier
- insgesamt 84 qm
Vermietet werden zwei aneinander grenzende Räume im oberen Stockwerk des Casinos
und/oder der Außenbereich des Casinos
- Personenanzahl
Casino Innenbereich: maximal 14 Personen sitzend
Casino Außenbereich: maximal 120 Personen (nur stehend)
Ausstattung und Service
Im Keller des Casinos stehen Toiletten zur Verfügung.
1 Tisch und 14 Stühle sind vorhanden.
Tischmaße (maximal ausgezogen): LBH 3,25 x 1,00 x 0,70 m
Der Tisch ist verkleinerbar auf eine Länge von jeweils 2,70 m bzw. 1,60 m
Catering
Der Caterer ist frei wählbar.
Es ist eine eingerichtete Küche vorhanden, die jedoch nur zur Erwärmung bereits vorbereiteter Speisen nutzbar ist.
Im Außenbereich darf lediglich 1 Ausschanktisch aufgebaut werden.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
1.000,- € / 300,-€
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
1.000,- € Nutzungsentgelt für die Raumnutzung des Casinos
300,- € Nutzungsentgelt für die Nutzung des Außenbereichs - Nebenkosten
- Aufsichten
- Reinigung
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen ggf. Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird wenn notwendig durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma "Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH" in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).- Nutzungszeit
- April
- Mai
- Juni
- Juli
- August
- September
- Oktober
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Regel von April bis Oktober möglich. Frühere oder spätere Nutzungen sind abhängig von den jeweiligen klimatischen Bedingungen.
Kontakt
Referat Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Dirk Ueberhorst
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
Die Räumlichkeiten sind nicht behindertengerecht.
Anfahrt:
Nur bis zum Schloss Glienicke/Gewächshäuser möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer und Licht sowie das Rauchen sind nicht gestattet.
Mitgebrachte Möbel sowie Dekorationselemente sind mit einer weichen Gleitfläche zu versehen.
Das Betreten ist nur mit Schuhen erlaubt, die dem Parkettboden nicht schaden.
Markierungen dürfen nicht an Wänden und auf Fußböden angebracht werden. Aufbauten sind nicht erlaubt.
Gartenbereich
Einschränkungen: Es sind keine Aufbauten und kein offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) erlaubt.
Auf den Schutz um die Rasen- und Gehölzflächen ist besonders zu achten.
Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Schirme, Zelte oder sonstiger Wetterschutz ist nicht erlaubt.
Befahren: Das Befahren ist nicht erlaubt.