Orangerieschloss – Säulenhof

Der Säulenhof ist dem Mittelbau der majestätischen Orangerie vorgelagert und bildet mit einer triumphbogenartigen Loggienarchitektur den Vorhof des Schlosses, das in den Jahren 1851 bis 1864 im Auftrag des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. erbaut wurde. Wie bei vielen seiner Bauwerke ließ sich der König auch hier von italienischer Palastarchitektur der Renaissance anregen. Vom Säulenhof bietet sich ein malerischer Blick über die aufwendig gestalteten Terrassenanlagen mit ihrem südländischen Flair, den Park Sanssouci und die weitere Umgebung.

Eine ideale Atmosphäre mit italienischem Charme für stilvolle Veranstaltungen.

Adresse

Orangerieschloss
An der Orangerie 3-5
14469 Potsdam

Ihr Weg zu uns

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Haltestelle "Potsdam, Orangerie/Botanischer Garten"

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Parken

Gebührenpflichtige Stellplätze für PKW und Busse auf dem Parkplatz P1 – An der Historischen Mühle, und P3 – Am Neuen Palais.

Art der Räumlichkeiten

Nutzungsort
  • Open Air
Nutzungsart
  • Konzert, Lesung, Vortrag
  • Protokoll
ca. 1.000 qm

Zusätzlich können die Orangerietreppen, die Pflanzenhallen oder die Orangeriegrotte angemietet werden.

Personenanzahl

Geeignet für bis zu 500 Personen.

Ausstattung und Service

(Behindertengerechte) Toiletten befinden sich am Besucherzentrum an der Historischen Mühle.

Catering

Catering ist möglich. Der Caterer ist in Abstimmung mit der Stiftung frei wählbar.

Preise und Nutzungszeiten

Kosten
1.000,- €

Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.

Nebenkosten
  • Aufsichten

Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.

Ebenso fallen ggf. Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird wenn notwendig durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma "Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH" in Rechnung gestellt.

Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).

Kontakt

Grit  Onnen
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina  Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Markus  Schlabinger
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de

Barrierefreiheit

  • rollstuhlgeeignet

Anfahrt:

Anlieferung nach Absprache eingeschränkt möglich.

Wichtige Informationen

Was Sie beachten müssen

Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.

Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.

Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.

Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.

Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.

Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.

Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.

Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren der Orangerieterrassen mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.

Impressionen

360-Grad-Panorama