Jagdschloss Grunewald – Jagdzeugmagazin
Das dem Jagdschloss vis-à-vis gegenüberliegende Gebäude ließ der preußische König Friedrich der Große um das Jahr 1770 als Jagdmagazin errichten. Die 2007 neu eingerichtete Ausstellung informiert anschaulich über die unterschiedlichen Arten der höfischen Jagd und gibt Einblick in die Bau- und Nutzungsgeschichte des Jagdschlosses Grunewald. Der langgestreckte Raum mit einem Steinfußboden und einer Holzbalkendecke besticht durch seinen rustikalen Charme, der durch die ausgestellten Trophäen und Jagdwaffen noch unterstrichen wird.
Das Jagdzeugmagazin ist ein überaus reizvoller und ungewöhnlicher Ort für die ganz besondere Veranstaltung.
Adresse
Jagdschloss Grunewald
Hüttenweg 100 (am Grunewaldsee)
14193 Berlin
Ihr Weg zu uns
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Haltestelle "Königin-Luise-Str./Clayallee (Berlin)" + ca. 1200m Fußweg
vbb-online | Fahrplanauskunft »
Parken
Parkplätze nur begrenzt vorhanden (Hüttenweg / Parkplatz Forsthaus Paulsborn).
Art der Räumlichkeiten
- Nutzungsort
- Innenraum + Open Air
- Nutzungsart
- Stehempfang
- Galadinner
- Konzert, Lesung, Vortrag
- 300 qm
Vermietet wird das Jagdzeugmagazin, 30 m x 10 m
- Personenanzahl
- bis 200
Maximal 150 Teilnehmer gesetzt
Ausstattung und Service
Es stehen auf Anfrage 100 Stühle und 10 Tische zur Verfügung.
Catering
Ein Catering (gesetztes Essen) ist mit Auflagen und nach vorheriger Absprache mit der Stiftung möglich.
Eine kleine Cateringküche ist auf dem Gelände vorhanden.
Preise und Nutzungszeiten
- Kosten
-
1.500,- €
Kulturelle Einrichtungen mit staatlicher Förderung sowie die Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg erhalten Sonderkonditionen.
- Nebenkosten
- Aufsichten
- Reinigung
Es fallen Zusatzkosten für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Diese muss der Stiftung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden.
Ebenso fallen ggf. Kosten für Aufsichten und Reinigung an. Der Auftrag zur Endreinigung bzw. Bewachung wird wenn notwendig durch die Stiftung ausgelöst und dem Veranstalter direkt von der Firma "Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH" in Rechnung gestellt.
Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter
Tel. 0331/58184620 (Reinigung) oder unter
Tel. 0331/58184641 (Aufsichten).- Nutzungszeit
- ganzjährig
Kontakt
Referatsleitung Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Nina Ilsen
Vermietungen / M.I.C.E.
SPSG | Abteilung Bildung und Marketing
Postfach 60 14 62
14414 Potsdam
eventlocations@spsg.de
Barrierefreiheit
- bedingt rollstuhlgeeignet
Waldweg zum Schloss und gepflasterter Hof. Eine Rampe ist vorhanden.
Behindertengerechte Toiletten sind am Schloss vorhanden.
Anfahrt:
Anlieferung bis zum Schloss nach Absprache möglich.
Angebote
Nach Absprache sind Führungen möglich.
Wichtige Informationen
Was Sie beachten müssen
Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Räume und Gartenanlagen erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Der Veranstalter ist verpflichtet, diesem Erfordernis entsprechend die Räume und den Gartenbereich pfleglich zu behandeln.
Einschränkungen: Offenes Feuer (Fackeln, Grill, usw.) nicht erlaubt.
Auf den Schutz der Rasen- und Gehölzflächen und deren Begrenzung ist besonders zu achten. Rasen, Wiesen und Gehölzflächen dürfen nicht betreten werden und stehen auch nicht für Auf- und Einbauten zur Verfügung.
Verankerungen im Erdboden sind nur nach Genehmigung der Stiftung gestattet.
Aufbauten bedürfen der Genehmigung durch die Gartendirektion. Bei einer Bestuhlung sind nur Stühle zu verwenden, die die wassergebundene Wegedecke nicht beschädigen.
Schirme, Zelte oder Wetterschutz sind nur nach vorheriger Genehmigung der Stiftung gestattet.
Leitungs- und Rohrnetze: Elektrizität, Gas und Wasser dürfen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Verstopfungen der Abwasserrohre vermieden werden.
Störungen oder Schäden: Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sofortige Abschaltung zu sorgen und die Stiftung bzw. die von dieser beauftragten Person unverzüglich zu informieren.
Befahren: Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache das Befahren des Schlossplatzes mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t möglich. Extreme Witterungsverhältnisse (z. B. aufgeweichte Wegedecken) können besondere Auflagen notwendig machen oder ein Befahren grundsätzlich verbieten.