Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gruppentourismus der SPSG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) in Bezug auf die Buchung von Führungen für Gruppen. Mit Abschluss des Vertrages erkennen Sie die Geltung der AGB der SPSG an.
Abweichungen von diesen Bedingungen finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
1. Bestellung und Vertragsabschluss
Führungen können Sie bei uns mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail bestellen. Mit der Bestellung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Bestellung durch die SPSG zustande. Sie erhalten mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Führungsbestätigung in Textform. Bestellungen werden von der SPSG nach Vertragsschluss gespeichert. Sofern Sie als Verbraucher:in die Unterlagen zu Ihrer Bestellung verloren haben, sendet Ihnen die SPSG bei Anfrage an gruppenservice(at)spsg.de eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.
2. Zahlung
Die Bezahlung muss spätestens vor dem vertraglich vereinbarten Führungsbeginn erfolgen. Sie kann per Überweisung, im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens oder vor Ort in bar, per Girocard sowie per Kreditkarte der Institute Visa und Mastercard erfolgen.
Bei Überweisungen tragen Sie alle Entgelte und Auslagen, die Ihre eigene Bank und sonstige eingeschaltete Kreditinstitute vom Überweisungsbetrag einbehalten. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, unberechtigtem Widerspruch der kontoinhabenden Person oder Falschangaben) sind Sie verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten in Höhe von 8 EUR zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
Ist der Gruppenpreis bis zum vertraglich vereinbarten Führungsbeginn nicht vollständig bezahlt, wird die SPSG von der Leistungspflicht frei und kann von Ihnen die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn Sie nicht ein Recht zur Leistungsverweigerung haben.
3. Zahlungsverzug
Befinden Sie sich der SPSG gegenüber mit einer Forderung im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Bis zur Beendigung des Zahlungsverzugs nimmt die SPSG keine neuen Bestellungen von Ihnen an. Nach Verzugseintritt ist die SPSG berechtigt, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von 5 EUR als Verzugsschaden geltend zu machen, es sei denn Sie weisen nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern Sie kein:e Verbraucher:in sind, kann die SPSG im Falle des Verzugs die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EURO verlangen.
4. Gruppenstärke
Aus denkmalpflegerischen Gründen sind für die Schlösser jeweils maximale Personenzahlen pro Führung festgelegt. Eine Überschreitung der maximalen Personenzahl ist grundsätzlich nicht möglich.
5. Preise
Es gelten die jeweils zum Führungsbeginn gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der SPSG.
6. Leistungsänderungen (Umbuchungen)
Die von der SPSG geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Vertrages. Änderungswünsche werden wir berücksichtigen, wenn Sie uns diese bis 11 Tage vor Führungsdatum in Textform mitteilen und eine Änderung möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf die Umbuchung besteht nicht. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Vertrag und Neubestellung gemäß Ziffer 8 möglich.
Werden durch Personenzahlreduzierungen weniger als 11 Tage vor Führungsdatum einzelne von mehreren Führungen abbestellt, gelten für diese abbestellten Führungen ebenfalls die Rücktrittsbedingungen gemäß Ziffer 8.
7. Leistungsänderungen bei Verspätung
Erscheinen Sie später als zum vertraglich vereinbarten Führungsbeginn, erlischt Ihr Anspruch auf die gebuchte Führung.
Bei einer Verspätung bis zu einer Stunde bieten wir Ihnen jedoch nach Verfügbarkeit eine Ersatzführung an.
Steht keine Ersatzführung zur Verfügung oder nehmen Sie die angebotene Ersatzführung nicht an oder erscheinen Sie mehr als eine Stunde zu spät, berechnen wir Ihnen 95 % des Gruppenpreises. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der SPSG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Rücktritt vom Vertrag
Es ist Ihnen jederzeit möglich, vor Beginn der Führung vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt müssen Sie in Textform erklären. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der SPSG.
Bis 11 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Führungsdatum ist ein Rücktritt kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt berechnen wir Ihnen als Ersatz für entstandene Aufwendungen folgende pauschale Rücktrittskosten:
10 Tage bis 15.00 Uhr des Vortages vor Führungsdatum: 50 % des Gruppenpreises
ab 15.00 Uhr des Vortages vor Führungsdatum bzw. bei Nichtanreise:
95 % des Gruppenpreises. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass der SPSG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher und Streitbeilegung
Als Verbraucher:in haben Sie kein Widerrufsrecht, denn die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen finden gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die SPSG ist grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Rücktritt durch die SPSG
Die SPSG ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Schließung der Park- und/oder Schlossanlagen zur Verkehrssicherung oder zum Schutz der Denkmäler oder wegen eines Staatsbesuchs erforderlich ist. In einem solchen Fall erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen zurück. Darüber hinausgehender Schaden wird nicht ersetzt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SPSG für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sind Sie Verbraucher:in, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechts, die zu der Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würden. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften in Ihrem Heimatland günstiger sind (Art. 29 EGBGB). Sind Sie Unternehmer:in, gilt für diesen Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland i.S.v. Satz 1; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: September 2022 – Änderungen vorbehalten