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UNESCO Welterbe


  Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin
Am 12. Dezember 1990, nur zwei Monate nach der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten am 3. Oktober 1990, hat das Welterbe-Komitee der UNESCO auf seiner Sitzung im kanadischen Banff die "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin" in die Liste des Welterbes unter Nummer 532 C (Cultural Property/Kultur) aufgenommen. Damit erhielten die preußischen Schlösser und Gärten in Potsdam und Berlin auch die weltweite Auszeichnung und Anerkennung.

Logo: Unesco Welterbe Die Eintragung der Potsdamer Schlösser und Gärten in die UNESCO-Welterbeliste hatte die Deutsche Demokratische Republik am 29. September 1989 beantragt. Die Bundesrepublik Deutschland ihrerseits schlug am 14. Juni 1990 den Teil der Havellandschaft mit den Schloss- und Gartenanlagen in Glienicke sowie die Pfaueninsel zur Eintragung vor. Grundlage für die Aufnahme waren die Antragsunterlagen und die dazu abgegebenen Stellungnahmen von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) vom April 1990 für Potsdam und vom Oktober 1990 für Berlin.

Die Welterbestätte wurde zweimal erweitert. 1992 kamen das Schloss und der Park Sacrow mit der Heilandskirche hinzu. 1999 wurden dann die Lindenallee westlich des Neuen Palais, die ehemalige Gärtnerlehranstalt sowie der ehemalige Kaiserbahnhof und dessen Umgebung, das Schloss und der Park Lindstedt mit umgebender Niederung, die Dorflage Bornstedt mit Kirche und Friedhof, der Voltaireweg als Verbindungsweg zwischen Park Sanssouci und Neuem Garten, die Allee nach Sanssouci als Eingangsbereich des Parks Sanssouci, die Russische Kolonie Alexandrowka mit ihrem Kapellenberg, das Belvedere auf dem Pfingstberg mit Pomonatempel, die Villa Henkel mit Garten, das Mirbachwäldchen als Verbindung zwischen Pfingstberg und Neuem Garten, der Garten der Villa Alexander und das Gelände an der Sternwarte in Babelsberg in die UNESCO-Welterbestätte integriert. Insgesamt umfasst die Welterbestätte 2.064 ha.


Literatur:

Weltkulturdenkmäler in Deutschland, ICOMOS. Hefte des Deutschen Nationalkomitees III, Hrsg. Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland, München o. J.

Zehn Jahre UNESCO-Welterbe der Potsdam-Berliner Kulturlandschaft, Hrsg. Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000.

Gabriele Horn, Andreas Kalesse: Das UNESCO-Welterbe als Verpflichtung für die Städte Potsdam und Berlin, in: UNESCO-Welterbe der Potsdam-Berliner Kulturlandschaft, Stadtplan, Verwaltungs-Verlag München 2002. (Deutsch, Französisch, Englisch)

Erlebnis Welterbe/The World Heritage Experience, hrsg. Stadtverwaltung Potsdam, Der Oberbürgermeister, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Generaldirektion, Potsdam 2008 mit Beiträgen von Gabriele Horn, Matthias Kartz, Andreas Kalesse. (Deutsch, Englisch)


Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) ist seit 1995 untere Denkmalschutzbehörde für ihr Eigentum

Denkmalrechtliche Zuständigkeit und Umgebungsschutz:

In den vergangenen Jahren seit der Aufnahme in die Welterbeliste hat es sich in Potsdam und Berlin herausgestellt, dass über den Schutz der Baudenkmale weitgehend Konsens besteht, aber der Schutz der Gartendenkmale und der Umgebung sich zuweilen äußerst schwierig gestaltet.

Der Schutz der Umgebung ist nur im Zusammenwirken zwischen SPSG (seit 1995 untere Denkmalschutzbehörde für ihr Eigentum) und der Landeshauptstadt Potsdam und des Landes Berlin möglich. Die SPSG als untere Denkmalschutzbehörde wird bei denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren auch im Rahmen von Baugenehmigungen außerhalb ihres Eigentums von der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde angehört. So liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen, die stiftungseigene Denkmale betreffen, bei der SPSG. Wirken sich erlaubnispflichtige Maßnahmen in der geschützten Umgebung stiftungseigener Denkmale auf diese aus, erfolgt die Beteiligung durch die untere Denkmalschutzbehörde der Gemeinde oder des Bezirks.

Die Denkmale bzw. die UNESCO-Welterbestätte sind über eine Verknüpfung der Sichten bzw. weiträumigen Sichtbeziehungen erlebbar. Die Sichten und Sichtbeziehungen sind ein integraler Bestandteil des Denkmalwertes. Die Landesdenkmalämter (Fachbehörde), mit denen das Einvernehmen (Berlin) bzw. das Benehmen (Brandenburg) bei denkmalrechtlichen Verfahren hergestellt wird, achten darauf, dass eine Anhörung der SPSG als untere Denkmalschutzbehörde bei Bauvorhaben in der Umgebung durch die unteren Denkmalschutzbehörden der Gemeinden erfolgt. Als Träger öffentlicher Belange (TöB) und als untere Denkmalschutzbehörde gibt die SPSG Stellungnahmen gemäß der Denkmalschutzgesetze zu Planfeststellungsverfahren, Flächennutzungsplänen (FNP), Vorhaben- und Erschließungsplänen (V- & E-Plan) sowie Bebauungsplänen (B-Plan) ab, dies ist ein wichtiger Teil ihrer Arbeit und eine Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Belange.


Was wird getan zum Schutz der Umgebung der SPSG?

Gefragt ist ein Denkmalmanagement, bei dem sowohl die Denkmalschutzbehörden wie die Denkmalbehörden (Landesdenkmalämter), die Denkmaleigentümer und -nutzer, die Landeshauptstadt Potsdam, die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesrepublik Deutschland ihre Verantwortung übernehmen.
Eine UNESCO-Welterbestätte braucht gut durchdachte, komplexe Lösungen, um auch für kommende Generationen erhalten zu werden. Einschränkungen aus konservatorischen Gründen für den Einzelnen oder die Gemeinschaft müssen von vornherein bei der Entwicklung konservatorisch- und denkmalverträglicher Lösungen akzeptiert werden. Hier ist eine stetige Überzeugungsarbeit notwendig. So muss das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Nutzungen und Veränderungen immer auf ihre Denkmalverträglichkeit überprüft werden müssen. Eine aufrichtige Bilanzierung von Gewinn, Aufwand und Verlust ist hierzu notwendig.

Wir alle wollen, dass diese einmaligen Kunstwerke der Bau- und Gartenkunst zukünftigen Generationen unversehrt erhalten bleiben. Deshalb gibt es in der Landeshauptstadt Potsdam jährliche Gespräche zwischen Oberbürgermeister und Generaldirektor der SPSG. Überdies finden zu Planungsvorhaben in der Umgebung der SPSG viermal jährlich Gespräche zwischen der SPSG und der Stadtplanung statt.

Link zu UNESCO:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Welterbestätten in Deutschland
Die UNESCO-Liste des Welterbes


 
 

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